Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.02.2004 - 16 Wx 244/03, 16 Wx 17/04, 16 Wx 18/04   

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https://dejure.org/2004,3739
OLG Köln, 02.02.2004 - 16 Wx 244/03, 16 Wx 17/04, 16 Wx 18/04 (https://dejure.org/2004,3739)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.02.2004 - 16 Wx 244/03, 16 Wx 17/04, 16 Wx 18/04 (https://dejure.org/2004,3739)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Februar 2004 - 16 Wx 244/03, 16 Wx 17/04, 16 Wx 18/04 (https://dejure.org/2004,3739)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht von Wohnungseigentümern zur Zahlung von Bewirtschaftungskosten und Sonderumlagen; Bestehen einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft; Beschlussfassung zu Lasten nicht stimmberechtigter Dritter

  • Judicialis

    WEG § 25

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 25
    Nebeneinander von "werdender WEG " und in Vollzug gesetzter WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Werdende WEG" / in Vollzug gesetzte WEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 859
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 28.01.1999 - 16 Wx 3/99

    Haftung des werdenden Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Köln, 02.02.2004 - 16 Wx 244/03
    Entgegen der Auffassung der Antragsteller und der Vorinstanzen lag insoweit vorliegend durchaus ein der Entscheidung des Senats in NJW-RR 1999, 959 vergleichbarer Fall vor.
  • OLG Saarbrücken, 07.05.2002 - 5 W 368/01

    Rechte des noch nicht im Grundbuch eingetragenen Wohnungserwerbers; Anfechtung

    Auszug aus OLG Köln, 02.02.2004 - 16 Wx 244/03
    Insoweit folgt der Senat trotz einiger kritischer Stimmen in jüngster Zeit gegen die Figur der "werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft" (vgl. OLG Saarbrücken, NZM 2002, 610, 611; Köhler/Bassenge, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, 2004, Teil 7 Rz. 227) der immer noch ganz herrschenden Meinung (BayObLG, Z 1990, 101, 105; Z 1991, 151; OLG Hamm, FGPRax 2003, 111; Bamberger/Roth/Kögel, § 16 WEG Rdz. 17; Bärmann/Pick/Merle, vor § 43 WEG Rdz. 4 - 7; Heismann, ZMR 2004, 10 ff; Staudinger/Bub, § 25 BEG Rdz. 114).
  • OLG Köln, 02.02.2004 - 16 Wx 17/04

    "Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft" bestätigt!

    16 Wx 244/03 16 Wx 17/04 16 Wx 18/04.

    Die Verfahren 16 Wx 244/03, 16 Wx 17/04 und 16 Wx 18/04 werden miteinander zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    Die Gerichtskosten der ersten beiden Instanzen der Verfahren 16 Wx 244/03 und 16 Wx 17/04 werden den im obigen Rubrum als solchen bezeichneten Antragstellern als Gesamtschuldnern, die Gerichtskosten der ersten beiden Instanzen des Verfahrens 16 Wx 18/04 werden den im obigen Rubrum als solchen bezeichneten Antragstellern zu 2/3 und dem Antragsgegner K X zu 1/3 auferlegt.

    Im Protokoll dieser Versammlung (Bl. 4 d. A. 16 Wx 244/03) heißt es unter TOP 01 (2): "Am Tage der außerordentlichen GTV waren eingetragene Eigentümer und somit stimmberechtigt: H und N C, I D, L D, G E, C D1." Unter TOP 02 dieser Versammlung wurde der Einzel- und Gesamt- Wirtschaftsplan 2002 beschlossen.

    Die Verfahren 16 Wx 244/03 (T), 16 Wx 17/04 (T2) und 16 Wx 18/04 (X) waren miteinander zur gemeinsamen Entscheidung zu verbinden, da sie die nämlichen Rechtsfragen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft O-Straße 316 betreffen und ihnen, soweit entscheidungserheblich, auch der nämliche Sachverhalt zugrunde liegt.

    Der Antragsgegner X gehörte ihr seit dem 24.10.2000 an (Bl. 63 d. A. 16 Wx 244/03).

    Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft bestand jedenfalls bis zum Vollzug der realen Wohnungseigentümergemeinschaft; diese aber entstand erst mit der Eintragung des ersten erwerbenden Wohnungseigentümers neben dem teilenden ursprünglichen Grundstückseigentümer, dem Antragsteller zu 3., also mit dem 14.08.2001 (Bl. 70 d. A. 16 Wx 244/03).

    Dass auch der Antragsteller zu 3. als eingetragener Eigentümer der Wohnungen, hinsichtlich derer für die Antragsgegner jeweils eine Auflassungsvormerkung betreffend den Erwerb des Eigentums eingetragen ist, sich jedenfalls vorläufig noch als Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft sieht, zeigt sein Schriftsatz in dem Rechtsstreit 5 O 11433/01 LG München, vom 02.09.2002 (Bl. 23 - 25 d. A. 16 Wx 244/03), der im vorliegenden Verfahren unstreitig ist.

  • OLG Köln, 02.02.2004 - 16 Wx 18/04

    "Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft" bestätigt!

    16 Wx 244/03 16 Wx 17/04 16 Wx 18/04.

    Die Verfahren 16 Wx 244/03, 16 Wx 17/04 und 16 Wx 18/04 werden miteinander zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    Die Gerichtskosten der ersten beiden Instanzen der Verfahren 16 Wx 244/03 und 16 Wx 17/04 werden den im obigen Rubrum als solchen bezeichneten Antragstellern als Gesamtschuldnern, die Gerichtskosten der ersten beiden Instanzen des Verfahrens 16 Wx 18/04 werden den im obigen Rubrum als solchen bezeichneten Antragstellern zu 2/3 und dem Antragsgegner K X zu 1/3 auferlegt.

    Im Protokoll dieser Versammlung (Bl. 4 d. A. 16 Wx 244/03) heißt es unter TOP 01 (2): "Am Tage der außerordentlichen GTV waren eingetragene Eigentümer und somit stimmberechtigt: H und N C, I D, L D, G E, C D1." Unter TOP 02 dieser Versammlung wurde der Einzel- und Gesamt- Wirtschaftsplan 2002 beschlossen.

    Die Verfahren 16 Wx 244/03 (T), 16 Wx 17/04 (T2) und 16 Wx 18/04 (X) waren miteinander zur gemeinsamen Entscheidung zu verbinden, da sie die nämlichen Rechtsfragen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft O-Straße 316 betreffen und ihnen, soweit entscheidungserheblich, auch der nämliche Sachverhalt zugrunde liegt.

    Der Antragsgegner X gehörte ihr seit dem 24.10.2000 an (Bl. 63 d. A. 16 Wx 244/03).

    Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft bestand jedenfalls bis zum Vollzug der realen Wohnungseigentümergemeinschaft; diese aber entstand erst mit der Eintragung des ersten erwerbenden Wohnungseigentümers neben dem teilenden ursprünglichen Grundstückseigentümer, dem Antragsteller zu 3., also mit dem 14.08.2001 (Bl. 70 d. A. 16 Wx 244/03).

    Dass auch der Antragsteller zu 3. als eingetragener Eigentümer der Wohnungen, hinsichtlich derer für die Antragsgegner jeweils eine Auflassungsvormerkung betreffend den Erwerb des Eigentums eingetragen ist, sich jedenfalls vorläufig noch als Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft sieht, zeigt sein Schriftsatz in dem Rechtsstreit 5 O 11433/01 LG München, vom 02.09.2002 (Bl. 23 - 25 d. A. 16 Wx 244/03), der im vorliegenden Verfahren unstreitig ist.

  • OLG Köln, 02.02.2004 - 16 Wx 244/04

    "Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft" bestätigt!

    16 Wx 244/03.

    Die Verfahren 16 Wx 244/03, 16 Wx 17/04 und 16 Wx 18/04 werden miteinander zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    Die Gerichtskosten der ersten beiden Instanzen der Verfahren 16 Wx 244/03 und 16 Wx 17/04 werden den im obigen Rubrum als solchen bezeichneten Antragstellern als Gesamtschuldnern, die Gerichtskosten der ersten beiden Instanzen des Verfahrens 16 Wx 18/04 werden den im obigen Rubrum als solchen bezeichneten Antragstellern zu 2/3 und dem Antragsgegner K X zu 1/3 auferlegt.

    Im Protokoll dieser Versammlung (Bl. 4 d. A. 16 Wx 244/03) heißt es unter TOP 01 (2): "Am Tage der außerordentlichen GTV waren eingetragene Eigentümer und somit stimmberechtigt: H und N C, I D, L D, G E, C D1." Unter TOP 02 dieser Versammlung wurde der Einzel- und Gesamt- Wirtschaftsplan 2002 beschlossen.

    Die Verfahren 16 Wx 244/03 (T), 16 Wx 17/04 (T2) und 16 Wx 18/04 (X) waren miteinander zur gemeinsamen Entscheidung zu verbinden, da sie die nämlichen Rechtsfragen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft O-Straße 316 betreffen und ihnen, soweit entscheidungserheblich, auch der nämliche Sachverhalt zugrunde liegt.

    Der Antragsgegner X gehörte ihr seit dem 24.10.2000 an (Bl. 63 d. A. 16 Wx 244/03).

    Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft bestand jedenfalls bis zum Vollzug der realen Wohnungseigentümergemeinschaft; diese aber entstand erst mit der Eintragung des ersten erwerbenden Wohnungseigentümers neben dem teilenden ursprünglichen Grundstückseigentümer, dem Antragsteller zu 3., also mit dem 14.08.2001 (Bl. 70 d. A. 16 Wx 244/03).

    Dass auch der Antragsteller zu 3. als eingetragener Eigentümer der Wohnungen, hinsichtlich derer für die Antragsgegner jeweils eine Auflassungsvormerkung betreffend den Erwerb des Eigentums eingetragen ist, sich jedenfalls vorläufig noch als Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft sieht, zeigt sein Schriftsatz in dem Rechtsstreit 5 O 11433/01 LG München, vom 02.09.2002 (Bl. 23 - 25 d. A. 16 Wx 244/03), der im vorliegenden Verfahren unstreitig ist.

  • OLG Frankfurt, 15.06.2005 - 20 W 17/03

    Wohnungseigentum: Anwendbarkeit der Vorschriften des WEG entsprechend auf die

    Demgegenüber wird die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtlich in Vollzug gesetzt, wenn mindestens zwei Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen sind (vgl. die grundlegende Entscheidung des BayObLG NJW 1990, 3216; vgl. ferner etwa BayObLGZ NJW-RR 1991, 977; NJW-RR 1997, 1443; WuM 1998, 178; NJW-RR 2003, 1663; ZMR 2004, 767; ZWE 2005, 227; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163; OLG Köln WuM 1999, 642; ZMR 2004, 859; OLG Karlsruhe WE 1998, 500; ZMR 2003, 374; OLGR 2004, 263; OLG Hamm NJW-RR 1994, 975; WuM 2000, 319; ZMR 2000, 128; ZMR 2003, 776; Kammergericht WuM 2002, 683; OLG Zweibrücken ZMR 1999, 358; Thüringer OLG WuM 2001, 504; ebenso Staudinger/Kreuzer, BGB, Stand Juni 1997, § 10 WEG Rz. 11; Staudinger/Bub, a.a.O., § 25 Rz. 114; Bamberger/Roth/Hügel, BGB, § 16 WEG Rz. 17; Münchener Kommentar/Commichau, BGB, 4. Aufl., Vor § 1 WEG Rz. 52; Münchener Kommentar/Engelhardt, a.a.O., § 43 WEG Rz. 24; Erman/Grziwotz, BGB, 11. Aufl., § 10 WEG Rz. 10; § 16 WEG Rz. 4; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 10 Anhang Rz. 4, 5; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., Vor § 43 Rz. 4 ff; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 43 Rz. 19 ff; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., Überbl v § 1 WEG Rz. 6; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 545; Heismann ZMR 2004, 10; Deckert ZMR 2005, 335; Jennißen NJW 2004, 3527 unter V. 3. d).

    Anders als der Antragsgegner meint, wäre er, wenn er Mitglied einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft geworden wäre, entsprechend § 16 Abs. 2 WEG auch zur Zahlung von Wohngeld verpflichtet (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 1663; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 263; OLG Köln ZMR 2004, 859; Kammergericht WuM 2002, 683; OLG Zweibrücken ZMR 1999, 358; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 263; Thüringer OLG WuM 2001, 504; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 16 Rz. 55; § 43 Rz. 24; Müller, a.a.O., Rz. 547).

    In Einzelheiten Streit herrscht in der obergerichtlichen Rechtsprechung lediglich über die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die früheren Mitglieder der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft für Verbindlichkeiten (weiter) haften, die dann von der in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft begründet worden sind, oder aber nachträglich diese Stellung wieder verlieren (vgl. OLG Köln WuM 1999, 642 und ZMR 2004, 859 einerseits und OLG Hamm ZMR 2000, 128; BayObLG WuM 1998, 178; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 263 andererseits; vgl. hierzu auch Deckert ZMR 2005, 335; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 16 Rz. 55; Müller, a.a.O., Rz. 547; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., Vor § 43 Rz. 6; Weitnauer/Lüke, a.a.O., § 10 Anhang Rz. 5).

  • OLG Köln, 30.11.2005 - 16 Wx 193/05

    Recht und Pflichten des "werdenden" Wohnungseigentümers

    Dies entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. Senatsbeschluss vom 02.02.2004 - 16 Wx 244/03, 17/04, 18/04 m.w.N. = ZMR 2004, 183 f).
  • OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 4 U 183/06

    Restschuldversicherung: Wirksamkeit einer Klausel über die Einschränkung des

    Nur dann verschafft nämlich die bloße Kenntnisnahme von den Versicherungsbedingungen dem Versicherungsnehmer bzw. der versicherten Person die Möglichkeit, wie bei einer Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen einer erheblichen Gesundheitsstörung im Verfahren nach § 16 ff. VVG eine Entscheidung zu treffen, ob er bereit ist, eine partiell ungesicherte Darlehensverpflichtung einzugehen (vgl. zu diesen Erwägungen, wenn auch unter anderem rechtlichen Gesichtspunkt auch: OLG Hamm, r + v 1999, 294; ähnlich OLG Saarbrücken, OLG-Report 2004, 183, 187).
  • OLG Köln, 23.07.2004 - 16 Wx 153/04

    Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung

    a) Nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung und dem Schrifttum immer noch ganz herrschenden Meinung, die der Senat teilt, entsteht zwischen dem teilenden ursprünglichen Grundstückseigentümer und den Erwerbern von Wohnungseigentum nach der Teilung eine sog. "faktische" oder "werdende" Wohnungseigentümergemeinschaft, sobald zumindest für einen Erwerber aufgrund eines wirksamen Erwerbsvertrages eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs in das Grundbuch eingetragen ist und dieser seine Eigentumswohnung in Besitz genommen hat (Senatsbeschluss vom 02.02.2004 - 16 Wx 244/03 - OLG Karlsruhe ZMR 2003, 374 f.; KG WuM 2002, 683 f.; OLG Hamm ZMR 2003, 776 ff. und WuM 2000, 319 ff.; Thüringer Oberlandesgericht WuM 2001, 504 f; …
  • OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 13 Wx 17/05

    Lasten des Wohnungseigentums: Nichthaftung des trotz nichtiger Auflassung oder

    Zwar wurde und wird von Rechtsprechung und Literatur die Ansicht vertreten, dass als Wohnungseigentümer entsprechend § 16 Abs. 2 WEG auch der sogenannte "werdende" (oder "faktische" oder "wirtschaftliche") Eigentümer anzusehen sei, für den aufgrund eines Erwerbsvertrages eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs im Grundbuch eingetragen ist und auf den Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren übergegangen sind (BayObLG NJW 1990, 3216 ff; OLG Hamm FGPrax 2003, 111 ff; OLG Karlsruhe ZMR 2003, 374 f; Bärmann/Pick/Merle WEG, 9. Aufl., vor § 43 Rn 4; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl. § 10 Anh Rn 3 ff; mit Einschränkungen: OLG Köln ZMR 2004, 859 ff; a.A.: OLG Saarbrücken NZM 2002, 610 ff).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2006 - 3 Wx 145/05

    Stimmrecht eines Mitglieds einer werdenden

    Voraussetzung hierfür ist, dass der Übertragungsanspruch mindestens eines Erwerbers durch Vormerkung gesichert und Besitz an der Wohnung, Nutzungen, Lasten und Gefahr auf ihn übergegangen sind (vgl. OLG Köln ZMR 2004, 859, 860, m.w.N.).
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